Wir begrüßen die Schaffung einer hauptamtlichen Stelle eines Klimaschutzmanagers auf Verbandsgemeindeebene. Wir werden dies mit vielfältigen Vorschlägen unterstützen und begleiten. Ein Ziel ist vordringlich: das Bewusstsein der Bürgerinnen und Bürger für den Umgang mit unserer Umwelt zu schärfen. Die Maßnahmen sollen im Konsens und unter Mithilfe möglichst aller Kräfte geplant und gestaltet werden.
Wir brauchen die Natur. Die Natur braucht uns nicht.
Was können wir uns jetzt schon vorstellen, bzw. was kann umgesetzt werden:
Handlungsfeld Energie
- Nutzung treibhausgasfreier Energiequellen, wie der Sonnen-, Wind- und Wasserenergie, ebenso wie die Nutzung nicht-fossiler Brennstoffe, wie Bioethanol und Biodiesel aus Pflanzenölen
- die Bürger können hier ganz konkret in Energiegenossenschaften, wie z.B. Bürgerwindparks oder Bürger-Photovoltaikanlagen eingebunden werden.
- energetische Sanierung aller öffentlichen Gebäuden.
- Ausbau der bereits vorhandenen Energieberatung für die energetische Sanierung privater Gebäude.
- Informationen über Fördermaßnahmen.
Handlungsfeld Bildung/Transfer/Bürgermitwirkung
- Einbeziehung der Schulen, umweltpädagogischer Unterrricht und Projektarbeiten.
- Einbindung von Universitäten und anderen Forschungseinrichtungen.
- Vortragsreihen für die Bürger, aktive Einbindung der Bürger in einzelne Projekte um ein besseres Gemeinschaftsgefühl zu erzeugen.
Handlungsfeld Energiestammtisch zu Verkehr und Mobilität
- Umstellung der Gemeindefahrzeuge auf E-Mobilität der Autos und Fahrräder.
- Mietangebote für Fahrräder und E-Fahrräder an wichtigen Knotenpunkten im Ort zur besseren Anbindung an den ÖPNV.
- Ausbau der Fahrradwege im Ort, so dass ohne Unterbrechung durch Ampeln oder Straßenquerungen etc. gefahren werden kann.
Handlungsfeld Begrünung/Aufforstung/Landwirdschaft
- Begrünung von Hausdächern oder Fassaden (z.B. auch im Rahmen von energetischen Sanierungen).
- Schaffung von Alleen mit entsprechendem Baubestand, auch Bildung von Bepflanzungsschwerpunkten für Bäume im Ort.
- Hilfe und Unterstützung bei Anlage und Sanierung von Gartengrundstücken unter Beachtung der Bauvorschriften.